Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Blöchliger, Bremen

Vorrang
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart worden sind.

Zahlungsmodalitäten
Die Ware ist bei Abholung bzw. Lieferung in bar oder per Euroscheck zu bezahlen. Bei Lieferung auf Rechnung hat die Zahlung ohne Abzug eines Skontos innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Für jede Mahnung kann die Firma „Die Blöchliger“ 2,50 € als Mahnkosten verlangen. Bei Zahlungsverzug werden die derzeit üblichen Bankzinsen berechnet. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Termine
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu. Für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, wie Unruhen, Streik, Stau usw., übernimmt die Firma „Die Blöchliger“ keine Haftung.

Selbstabholer
Selbstabholer haben sich bei Bedarf eigene Hilfskräfte zum Verladen und Transport mitzubringen. Arbeitsleistungen durch die Firma „Die Blöchliger“ werden je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Kunde wird angehalten, sich nach den vereinbarten Abhol-/Rückgabeterminen zu richten, da die Firma „Die Blöchliger“ nicht gewährleisten kann, dass das Lager außerhalb dieser Zeiten besetzt ist.

Sorgfaltspflicht
Der Besteller verpflichtet sich, ihm übergebenes Material äußerst sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Bruch, Beschädigung oder Fehlmengen gehen zum Neuwert zu Lasten des Bestellers. Miet- und Leihgegenstände werden von der Firma „Die Blöchliger“ lagersauber übergeben, leichte Verunreinigungen sind in Kauf zu nehmen.

Schäden
Die Firma „Die Blöchliger“ ist bemüht, einwandfreie Ware zu liefern. Der Besteller erkennt durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein an, dass ihm einwandfreie undvollzählige Ware ausgehändigt worden ist. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit, verdeckte Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden zu rügen. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Für unmittelbare bzw. mittelbare Schäden, die durch oder mit Miet- und Leihgegenständen verursacht werden, kann die Firma „Die Blöchliger“ keine Haftung übernehmen. Der Mieter haftet grundsätzlich für alle Beschädigungen, Bruch sowie Fehlmengen der ihm überlassenen Mietgegenstände. Für notwendige Lagerung bzw. Bewachung der Mietgegenstände hat der Mieter ausreichend Sorge zu tragen. Die Firma „Die Blöchliger“ ist gegebenenfalls beim Abschluss eines Versicherungsvertrages behilflich.

 

Mietdauer
Die in unserer Preisliste aufgeführten Mietgebühren beziehen sich auf eine Dauer von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertage (Mieteinheit). Der Abhol- und Rückgabetag gilt jeweils als ein ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine solche Mieteinheit hinaus in Anspruch, so sind wir berechtigt, für jede neue Mieteinheit jeweils die Gebühr in voller Höhe zu erheben.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmittel und Mietgegenständen bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen vor.

Weitervermietung
Weitervermietung von Mietgegenständen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma „Die Blöchliger“. Für dabei abhanden gekommene oder beschädigte Sachen haftet der Besteller auf den Neupreis.

Transportbedingungen
Die Transport- und Fahrkosten sind im Mietzins nicht enthalten. Bei Lieferung der Inventarien aller Art erfolgt die Anlieferung bis hinter die erste verschließbare ebenerdige Tür. Voraussetzung dafür ist eine störungsfreie und direkte Anfahrtsmöglichkeit zum Abladeort. Bei Anlieferung und Aufbau, sowie das Verteilen und Einsammeln, des Inventars durch die Firma „Die Blöchliger“ berechnet diese eine Kostenpauschale nach Aufwand entsprechend der Preisliste. Der Kunde ist gehalten, die Firma „Die Blöchliger“ bei Auftragserteilung über die örtlichen Gegebenheiten des Empfangsortes zu informieren. Für Verspätungen der Lieferung wegen fehlender oder falscher Ortsbeschreibung übernimmt die Firma „Die Blöchliger“ keine Haftung.

Übergabe und Rückgabe
Wir übergeben Geschirr, Bestecke und Gläserteile maschinengespült mit Demi-Wasser. Der Kunde ist gehalten die Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in sauberem Zustand auf seine Gefahr und Kosten an uns zurückzugeben, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Zählen und die Prüfung des gemieteten Geschirrs geschieht im Lager des Vermieters. Wenn der Mieter dabei sein möchte, muss ein genauer Zeitpunkt der Prüfung vereinbart werden, der innerhalb von 12 Stunden, nachdem die Gegenstände im Lager des Vermieters eingetroffen sind, festgelegt werden muss. Wenn der Mieter dieser Prüfung in unserem Lager nicht beiwohnt, gelten die auf dem Lieferschein angegebenen Mengen unserer Zählung. Bestellte Leihgaben müssen unabhängig vom Gebrauch bezahlt werden. Stornierungen müssen 48 Stunden vorher, bei Zelten wenigstens 10 Tage vorher erfolgen, sonst werden Bereitstellungskosten in Höhe von 50% des Auftrages berechnet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Übergabe und Zahlung ist Bremen. Gerichtsstand ist, auch für Wechselscheck- und Urkundenverfahren, soweit gesetzlich zulässig, Bremen.